Der Betrieb
Der Betrieb

Betriebswirtschaft: Die Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS – Ein praxisorientierter Leitfaden

Anna Friedl, B.Sc./Dr. Mario Keiling/Tatjana Muchin, M.Sc./Christian Riede, Dipl.-Wi.-Ing. Durch die steigenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung hinsichtlich Umfangs und Komplexität sehen sich Unternehmen zunehmendem Handlungsdruck ausgesetzt. Auf internationaler Ebene tragen hierzu vor allem die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS SDS) des International Sustainability Standards Board (ISSB) bei. Auf europäischer Ebene steigen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die CSRD enorm.1
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Naturschutz und Landschaftsplanung

Naturschutz und Landschaftsplanung 08/2024

 

Wissenstransfer zwischen Raxis und Forschung ist unser Ziel – in beiderlei Richtung und auf Augenhöhe. Unabhängig, kritisch und konstruktiv. Es szteht viel auf dem Spiel: Nie zuvor hat der Mensch die Kulturlandschaft so rasch und tiefgreifend verändert. Naturschutz und Landschaftsplanung lifert Unterstützung für die Praxis des Naturschutzes und die Landschafts- und Umweltplanung in Behörden, Verbänden, Planungs- und Gutachterbüros.

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Deutsches Steuerrecht

Coworking Spaces und gewerbesteuerrechtlicher Betriebsstättenbegriff

Cheyenne Blum und Dr. Sabine Stetter Die Arbeitswelt befindet sich in einem fortwährenden Wandel, und zwar insbes. in Bezug auf die Ausgestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen. Durch die zunehmende Verbreitung sog. Coworking Spaces mit Arbeitsplatz- oder Room-Sharing – wie bspw. Flex Desks, Fix Desks und hybride Modelle wie Shared ­Offices oder Privatbüros – stellt sich die Frage, ob die Nutzung der verschiedenen Coworking-Modelle zur Begründung einer Betriebsstätte führen und damit Auswirkungen auf die Hebeberechtigung bei der Gewerbesteuer haben kann. Insoweit ist auch von Bedeutung, welche steuerstrafrechtlichen Risiken in diesem Zusammenhang bestehen.
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Neu Juristische Wochenschrift – NJW

Die Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

 
Vors. Richter am LAG Roland Stöbe und Rechtsassessor Daniel Stach
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber für einen Impfschaden des Arbeitnehmers haftet. Anders als bei den Impfstoffherstellern bedarf es im Verhältnis zum Arbeitgeber keines Nachweises einer schädlichen Wirkung des Impfstoffs, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgeht (§ 84 I 2 Nr. 1 AMG). Der Arbeitnehmer muss auch nicht die Haftungsbeschränkung des inzwischen außer Kraft gesetzten § 3 IV MedBVSV überwinden. Berücksichtigt man überdies die jüngere Entwicklung in der arbeits- und sozialrechtlichen Judikatur, ergeben sich in bestimmten Konstellationen neue Handlungsoptionen für Geschädigte.I. Hintergrund 1Die Bewältigung der Coronakrise ging in den vergangenen vier Jahren mit erheblichen rechtlichen und gesellschaftlichen Verwerfungen einher. Spätestens seit der Enthüllung der ungeschwärzten RKI-Files werden Stimmen lauter, welche eine Aufarbeitung der Coronazeit fordern. Ein Baustein hierfür könnte die Klärung offener Haftungsfragen für Schäden sein, die durch die Covid-19-Impfstoffe entstanden sind.
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Die Wirtschaft – Das Wirtschafts-Magazin für Köln und die Region

komplette Ausgabe

 
„Einmol Prinz ze sinn“ – Und dann? Der Frage gehen wir in der neuesten Ausgabe von DIE WIRTSCHAFT KÖLN 5/24 im Rahmen einer neuen Serie über die ehemaligen Kölner Dreigestirne nach. Was haben sie seit ihrem Einsatz als Trifolium gemacht und wie sieht ihr Leben heute aus? In der ersten Folge kommt das Dreigestirn von 2008 zu Wort. Es gibt sicher entspanntere Jobs, als die des Kölner Bauderzenten. DIE WIRTSCHAFT KÖLN sprach mit Markus Greitemann über die Herausforderungen, die sein Posten mit sich bringt und wie er mit diesen umgeht. Weiterhin beschäftigen wir uns näher mit einer Studie des IW, die belegt, dass Unternehmen die AfD als ein hohes Risiko für die deutsche Wirtschaft ansehen. Von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen über das Kurzarbeitergeld bis hin zur Teilzeitarbeit, wir listen zudem auf, was es Neues aus dem Arbeitsrecht zu vermelden gibt.
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NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht

Betriebliche Erbschaftsteuer: Steuerverwaltung gibt Erlasse zum 90 %-Einstiegstest heraus

Christian Saecker Nachdem der BFH mit Urteil v. 13.9.2023 – II R 49/21 (BStBl 2024 II S. 566) der gesetzlichen Regelung des 90 %-Einstiegstests für betriebliche Übertragungsfälle durch sachgerechte Auslegung die Schärfe nahm, hat sich nunmehr auch die Steuerverwaltung mit gleich lautenden Ländererlassen v. 19.6.2024 (BStBl 2024 I S. 1081) ähnlich positioniert. Damit ist eine der ganz großen Schräglagen des Erbschaftsteuerrechts größtenteils beseitigt.
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Behörden Spiegel

Behörden Spiegel August 2024

    Amt mal anders. Die Strukturen der öffentlichen Verwaltung haben in Deutschland eine lange Tradition. Das gilt für deie kleinen wie die großen Prozesse. vieles hat sich bewährt, anderes ist längst aus der Zeit gefallen. jetzt heißt es: weg von “Das haben wir shcon immer so gemacht!” und hin zu mehr Kreativität, Mut und Brgernähe.
Betriebs Berater
Betriebs-Berater BB

OLG Karlsruhe: Frisch gepresster Orangensaft

  1. Bei einem selbständigen Einzelhändler, der einem genossenschaftlich organisierten Einkaufsverbund angeschlossen ist, handelt es sich um einen “Beauftragten” der Tochtergesellschaft einer Dachgesellschaft des Verbundes im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 2 UKlaG bzw. § 8 Abs. 2 UWG, wenn er mit dieser in vielfältiger Weise vertraglich verbunden ist, sie unmittelbar von dem wirtschaftlichen Erfolg des selbständigen Einzelhändlers profitiert und diese umfangreiche Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft des Einzelhändlers hat. 2. Bei Orangensaft, der von einem Verbraucher selbst in von einem Einzelhändler bereit gestellte Flaschen abgefüllt wird, handelt es sich um “lose Ware” im Sinne des § 2 Nr. 5 PAngV, die nach §§ 4 Abs. 2, 5 Abs. 1-3 i. V. m. § 1 Abs. 3 PAngV mit der Angabe des Grundpreises zu versehen ist. Wird hiergegen in einer Werbeanzeige verstoßen, kann einem Verbraucherverband gemäß § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 19 UKlaG ein Unterlassungsanspruch zustehen.
BMF
BMF

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Hier finden Sie eine Übersicht der Amtlichen Handbücher des Bundesfinanzministeriums in digitaler Form. Die Online-Version der Amtlichen Handbücher bietet Ihnen schnellen Zugriff auf Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Hinweise zu den angegebenen Veranlagungszeiträumen. Amtliche Einkommensteuer-Handbücher
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Internationales Steuerrecht

Auswirkung des § 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG auf die Bestimmung konzerninterner Zinsen

Dr. Christian M. Scholz, Stefan Waldens und Manuel Proemel Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat der Gesetzgeber durch die Einführung des § 1 Abs. 3d AStG die Bestimmung des steuerlich akzeptablen grenzüberschreitenden Zinsabzugs neu geregelt. Aufwand, der durch grenzüberschreitende Finanzierungsbeziehungen entsteht, entspricht dem Wortlaut nach nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass er den Kapitaldienst von Anfang an erbringen kann und die Finanzierung wirtschaftlich benötigt, oder der durch den Steuerpflichtigen an verbundene Unternehmen zu entrichtende Zinssatz denjenigen Zinssatz übersteigt, zu dem sich das Unternehmen unter Zugrundelegung der Konzernbonität selbst finanzieren könnte. Die Regelungen zum Kapitaldienst und wirtschaftlichen Bedarf fanden sich bereits in den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2023 und entsprechen im Wesentlichen der Tz. 10.54 der OECD-Richtlinie 2022 (OECD-RL). Neu und uE auch international einzigartig ist die Regelung, wonach sich die Fremdüblichkeit der an verbundene Unternehmen zu entrichtenden Zinszahlungen an der Konzernbonität orientieren soll (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG). Aus diesem Grund konzentriert sich der vorliegende Beitrag auf diese dem Grunde nach neue Norm des § 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG.