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Deutsches Steuerrecht

Die neue Kleinunternehmerregelung ab dem 1.1.2025 – Fallgruppen und Praxisbeispiele

Tim Flad und Prof. Dr. Oliver Zugmaier                                                                                                        

Nachdem das JStG 2024 trotz dem abrupten Ende der Ampel-Koalition seinen Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden hat, trat die Reform der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung zum 1.1.2025 in Kraft. Der Beitrag veranschaulicht die Neuregelung anhand von Fallgruppen und Praxisbeispielen. Die grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung hält gerade beim Beginn und beim Ende der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat Unwägbarkeiten bereit, die im Vorhinein bedacht werden sollten.

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Deutsches Steuerrecht

Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer ­Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein

EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, Abs. 2 S. 2, Abs. 4 S. 1, Abs. 8 S. 1 HGB § 255 Abs. 1:
1.Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an Urteil des BFH v. 24.10.2017 – VIII R 19/16, BFHE 262, 1, BStBl. II 2019, 34, DStR 2018, 2330).

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Internationales Steuerrecht

Quo vadis Rechtstypenvergleich:
Die Akzessorietät von internationalem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

Daniel Raquet

Im internationalen Gesellschaftsrecht wird das Personalstatut einer Gesellschaft im Wesentlichen nach der Sitz- oder der Gründungstheorie bestimmt. Im Steuerrecht entspricht es seit der Venezuela-Entscheidung des RFH auch der ständigen Rechtsprechung des I. Senats des BFH, ausländische Gesellschaften ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Kollisionsregeln anhand eines Rechtstypenvergleichs für Zwecke der deutschen Besteuerung einzuordnen. Diese Vorgehensweise ist nicht konsistent. Der Beitrag plädiert deshalb dafür, ausländische Gesellschaften für Zwecke der deutschen Besteuerung entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Kollisionsregeln einzuordnen. Für US-amerikanische Gesellschaften enthält der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag v. 29.10.1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika eine spezielle Kollisionsregelung. Diese ist für die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Einordnung US-amerikanischer Gesellschaften maßgeblich.

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Internationales Steuerrecht

Legal Wrapper im Rechtstypenvergleich am Beispiel der Wyoming DAO Limited Liability Company

Marc Büttner

Der Begriff „Dezentrale Autonome Organisation“ (DAO) beschreibt eine digitale Organisationsform ohne traditionelle Managementstrukturen, die auf der Blockchain-Technologie und sog. Smart Contracts basiert. Inzwischen haben Gesetzgeber weltweit auf DAOs reagiert und Rechtsformvarianten eingeführt, die eigens auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. Anhand der Rechtsform der Wyoming DAO Limited Liability Company beleuchtet der vorliegende Beitrag die steuerliche Einordnung dieser sog. Legal Wrapper. Dabei werden die Unzulänglichkeiten des Rechtstypenvergleichs bei der Einordnung der durch die Blockchain-Technologie beeinflussten Rechtsformneuschöpfungen in den Dualismus der Unternehmensbesteuerung aufgezeigt.

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Der Betrieb

Zur Besteuerung von Leistungen einer Familienstiftung an ihre Destinatäre, Manfred Orth

Prof. Dr. Manfred Orth

Unter welchen Voraussetzungen Leistungen einer Familienstiftung an ihre Destinatäre als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, weil die Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft wirtschaftlich vergleichbar sind, hat der BFH jüngst präzisiert. Diese Erkenntnisse ordnet der folgende Beitrag ein und entwirft eine Antwort auf die komplementäre, bisher noch offene Frage, unter welchen Voraussetzungen Leistungen an die Destinatäre einer Rückgewähr von Einlagen wirtschaftlich vergleichbar und deshalb nicht einkommensteuerpflichtig sind.

der betrieb
Der Betrieb

Doppelbesteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Fällen

Raphael Baumgartner, Michael Forchhammer

Das FG Schleswig-Holstein hat in einem aktuellen Urteil vom 08.10.2024 (3 K 37/22) als erstes FG in Deutschland über die Einordnung des Carried Interest i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Zwecke eines DBA entschieden. Nach Auffassung des FG ist der Carried Interest nicht als Unternehmensgewinn i.S.d. Art. 7 DBA-USA einzuordnen, weshalb Deutschland das volle Besteuerungsrecht am Carried Interest zustehe. Als Folge dieser Qualifikation droht in der Praxis eine Doppelbesteuerung des Carried Interest, wenn auch der ausländische Fiskus den Carried Interest besteuert. Dies stellt ein wegweisendes Verfahren für die Besteuerung des Carried Interest in grenzüberschreitenden Sachverhalten dar – insb. in Anbetracht der Änderungen der Besteuerung in UK.

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Ministerblatt (MBI. NRW.)

Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden. Nummer 8

 u.A Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 (FRL öff Wohnen NRW 2025).

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Ministerblatt (MBI. NRW.)

Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden. Nummer 9

u.A. Organisation der Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen

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Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

BGH: EuGH-Vorlage zur Anwendbarkeit des Art. 13 EuInsVO a.F. auf grenzüberschreitende Gesellschafterdarlehen

 

Der BGH, Beschl. v. 16.1.2025 – IX ZR 229/23, hat dem EuGH Vorlagefragen zur Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung des Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 (EuInsVO a.F.) auf grenzüberschreitende Gesellschafterdarlehen vorgelegt.

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Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht – NZA

Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen: Sind sie Vergangenheit?

Dr. Lisa Kraayvanger und Wiss. Mitarbeiter Ass. iur. Julius Siegel

EuGH und BAG haben in den letzten Jahren mehrere Judikate zu Fragestellungen des Urlaubsrechts gefällt, die der vorliegende Beitrag beantworten soll, um Praktikern eine noch bessere Orientierung zum Thema Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen zu ermöglichen. Zudem soll der Beitrag auch Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen, um die Anforderungen der Rechtsprechung in der Praxis umsetzen zu können.