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Firmenfitness, steuerliche Behandlung von ­Nutzungsvorteilen

LfSt Bayern, Vfg. v. 4.3.2026 – S 2334.1.1-64/13

Firmenfitness-Programme bieten Arbeitnehmern über ein Online-Portal Zugang zu verschiedenen Sport- und Gesundheitsangeboten. Teilweise wird hierfür die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG beansprucht, obwohl die individuelle Teilnahme an den Online-Präventionskursen weder dokumentiert noch durch Teilnahmebescheinigungen nachgewiesen wird.

Der Anscheinsbeweis für den Zugang bei Einwurf-Einschreiben

Rechtsanwalt Dr. Johann Ante

Das BAG hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 die bisherige Rechtssicherheit des Einwurf-Einschreibens infrage gestellt: Aufgrund des geänderten Zustellverfahrens soll künftig kein Anscheinsbeweis für den Zugang von Willenserklärungen mehr gelten. Der Artikel ordnet die Entscheidung im Kontext der Reaktion der Deutschen Post und des Zustellungsrechts ein und zeigt die wichtigsten praktischen Folgen auf.

Spannungsverhältnis von § 1 Abs. 2b GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG bei Übernahmen börsennotierter Gesellschaften

Nevin Borucu, Lena Seiss und Tim Alexander Schulte

Die Börsenklausel des § 1 Abs. 2c GrEStG berücksichtigt bestimmte Anteilsübertragungen an börsennotierten Kapitalgesellschaften nicht. Sie gilt jedoch nicht für die Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG. Da nicht jeder Erwerb börsennotierter Anteile über einen organisierten Markt erfolgt, kann es insbesondere bei Übernahmen zu abweichenden Berechnungen und einer doppelten Grunderwerbsteuerbelastung kommen.