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Deutsches Steuerrecht
Die Zurechnung von Grundstücken nach dem neuen § 1 Abs. 4a GrEStG
Dr. Karl Broemel, Dr. Frieder B. Mörwald
Mit dem JStG 2024 wurde erstmals eine gesetzliche Regelung zur grunderwerbsteuerlichen Zurechnung von Grundstücken für Zwecke der sog. Ergänzungstatbestände nach § 1 Abs. 2a–3a GrEStG eingeführt. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Praxisfolgen und offene Anwendungsfragen der neuen Vorschrift.
Deutsches Steuerrecht
Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung – Nutzung von beA/beSt nach den Änderungen durch das JStG 2024
Dr. Karl-Georg Küsters und Florian Knoll
Für großes Aufsehen sorgte die kürzliche Änderung in § 87a Abs. 1 AO mit dem JStG 2024 v. 2.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387). Der Gesetzgeber hat einen neuen S. 2 in § 87a Abs. 1 AO eingefügt, nach dem die Übermittlung elektronischer Nachrichten und Dokumente an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach nicht zulässig ist, soweit für die Übermittlung ein sicheres elektronisches Verfahren der Finanzbehörden zur Verfügung steht, das den Datenübermittler authentifiziert und die Integrität des Datensatzes gewährleistet; dies gilt nicht für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie in den Fällen, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Regelung trat am 6.12.2024 in Kraft.
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht
Auswirkungen des JStG 2024 und des neuen UmwStE 2025 auf Unternehmensumstrukturierungen
Marcel Jordan Das JStG 2024 ist am 5.12.2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2024 I Nr. 387) verkündet worden. Im Vergleich zum Regierungsentwurf enthält das verabschiedete Gesetz einige für die Umwandlungspraxis erhebliche Verschärfungen. Darüber hinaus wurde zu Beginn des Jahres die aktualisierte Fassung des Umwandlungssteuererlasses v. 2.1.2025 (BMF, Schreiben v. 2.1.2025, BStBl 2025 I S. 92 – kurz: UmwStE 2025) veröffentlicht. Das neue Anwendungsschreiben ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden und ersetzt das bisherige BMF-Schreiben v. 11.11.2011 (BStBl 2011 I S. 1314, kurz: UmwStE 2011). Der nachfolgende Beitrag stellt vor diesem Hintergrund besonders wichtige gesetzliche und verwaltungsseitige Änderungen mit Bedeutung für die Umstrukturierungspraxis sowie deren Auswirkungen zusammen.NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht
Beteiligungsverluste und Gewinn
Hon.-Prof. Dr. Gregor Nöcker
Mit dem Urteil v. 31.1.2024 – X R 11/22 ( NWB DAAAJ-74082) hat der BFH zur Frage der Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten im Fall der Ermittlung des Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) entschieden. In Abgrenzung zum Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) und zur Ermittlung des Verlustes aus einer Kapitalbeteiligung nach § 17 Abs. 4 EStG hat der BFH zum einen dargelegt, dass der Verlust einer Beteiligung, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, entsprechend § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann. Zum anderen hat er aber gleichzeitig deutlich gemacht, dass in diesem Fall für den Zeitpunkt und Umfang des Betriebsausgabenabzugs maßgeblich ist, wann und in welcher Höhe die für den Erwerb der Beteiligung aufgewendeten Mittel endgültig verlorengegangen sind. Ausgehend von diesem Urteil stellt der Autor, Mitglied des X. Senats des BFH, die Behandlung von Beteiligungsverlusten bei Wechsel der Gewinnermittlung zur Einnahmenüberschussrechnung dar.
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Zusätzlicher Assistenzbedarf in der besonderen Wohnform
Das SG sprach dem Antragsteller im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes umfangreichere Assistenzleistungen zu. Insbesondere die für den Antragssteller bereits vorgesehene Alltagsbetreuung war unzureichend. Da die Wohneinrichtung, bei der es sich um eine besondere Wohnform der Eingliederungshilfe handelte, die vom Antragsteller benötigte Leistung im Rahmen des vordefinierten Leistungstyps nach Auffassung des Gerichts nicht erbringen kann, nahm es ein Systemversagen an.
Jugendhilfe
Fachkräfte(mangel) in der Kinder- und Jugendhilfe
Andreas Dexheimer, Dr. Marc Rothballer
Mit der vorliegenden Ausgabe widmen wir uns einem der drängendsten Themen der Kinder- und Jugendhilfe: dem Fachkräftemangel. Es ist ein Thema, das nicht nur auf struktureller Ebene zunehmend spürbar wird, sondern vor allem in der alltäglichen Praxis bereits Realität ist. Die wachsenden Herausforderungen durch gesellschaftliche Transformationsprozesse, steigende Bedarfe und eine abnehmende Zahl von Fachkräften stellen uns vor grundlegende Fragen: Können wir die Qualität und Quantität unserer Angebote zugleich sichern? Welche strategischen Ansätze gibt es, um den Fachkräftebedarf zu bewältigen? Und wie gestalten wir eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe? Die Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe geben Antworten auf diese Fragen.
Ministerblatt (MBI. NRW.)
Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden. Nummer 13
u.A.Richtlinien über die Sportplakette des Landes Nordrhein-Westfalen (Verleihungsrichtlinien)
Ministerblatt (MBI. NRW.)
Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden. Nummer 16
u.A. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalen Beratung von Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung; kein Ausgleich von Gewinnen des Rückwirkungszeitraums mit Verlustrücktrag
Harald Schwetlik
Bei einer Verschmelzung mit steuerlicher Rückwirkung gilt das in § 2 Abs. 4 S. 3-6 UmwStG geregelte Verlustverrechnungsverbot auch für einen steuerlichen Verlustrücktrag des übernehmenden Rechtsträgers, soweit dieser mit einem steuerlichen Gewinn verrechnet werden soll, den der übertragende Rechtsträger im steuerlichen Rückwirkungszeitraum erzielt hat.
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht – NZA
Wahlanfechtung von Betriebsratswahlen wegen mangelnder Wahlberechtigung, vor allem in Matrixstrukturen
Akad. Rätin aZ Dr. Antje Rech
Regelmäßig werden die Gerichte mit Fragen der Wirksamkeit von Betriebsratswahlen beschäftigt. In jüngerer Zeit standen dabei u. a. Fragen der Wahlberechtigung im Zentrum zweier Verfahren (LAG Hessen 22.1.2024 – 16 TaBV 98/23, BeckRS 2024, 6149; LAG Baden-Württemberg 13.6.2024 – 3 TaBV 1/24, NZA-RR 2024, 597), die derzeit beim BAG anhängig sind (7 ABR 7/24 (bzgl. LAG Hessen 16 TaBV 98/23) und 7 ABR 28/24 (bzgl. LAG Baden-Württemberg 3 TaBV 1/24)). Vor diesem Hintergrund will dieser Beitrag die grundsätzliche Konstellation der Wahlanfechtung von Betriebsratswahlen wegen mangelnder Wahlberechtigung näher beleuchten. Dabei soll ein besonderer Fokus auf der Thematik der Wahlanfechtung in Matrixstrukturen liegen, die den Kern der nun vom BAG zu entscheidenden Verfahren bildet.