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PIStB – Praxis Internationale Steuerberatung
BMF: Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze VP 2023
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber eine eigenständige Regelung für die Bestimmung von Verrechnungspreisen bei konzerninternen grenzüberschreitenden Finanztransaktionen (§§ 1 Abs. 3d und 3e AStG) im Gesetz verankert. Das BMF hat daraufhin am 14.8.24 einen Entwurf vorgelegt, der die Neuregelungen im Kap. III J. „Finanzierungsbeziehungen“ der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 ergänzt. |Chip
CHIP Magazin 10/24
mit CHIP 10/24 halten Sie eine ganz besondere Ausgabe in den Händen. Und können dabei die Neuerungen nicht nur sehen – sondern auch direkt spüren. Denn während Sie in den vergangenen Wochen in CHIP 9/24 schmökern durften, haben wir im Hintergrund an unserem optischen und inhaltlichen Auftritt gearbeitet. Das Ergebnis halten Sie nun in den Händen – und wir hoffen, es gefällt Ihnen genauso gut wie uns. Zu den spürbaren Neuerungen gehört neues, weißeres Premium-Papier – das übrigens genauso nachhaltig produziert wird wie sein Vorgänger. Sie werden es sicher spüren: Ihre CHIP fühlt sich dadurch nicht nur noch hochwertiger an, sondern bietet Ihnen auch einen besonders hohen LesekomfortDeutsches Steuerrecht
Ungleichbehandlung von ertragsteuerlichen Einkünften bei (steuer)strafrechtlichen Selbstanzeigen
Dr. Dario Arconada Valbuena und Thomas Rennar Die strafbefreiende Selbstanzeige ist ein wesentliches Instrument des deutschen Steuerrechts, das Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, durch Offenlegung bislang nicht deklarierter Einkünfte Straffreiheit zu erlangen. § 371 AO regelt die Voraussetzungen sowie Ausnahmen der Selbstanzeige. Insbesondere § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO steht jüngst im Fokus einer verfassungsrechtlichen Diskussion, da er bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit eine Ausnahme von der Strafbefreiung vorsieht, wenn die Tat bereits entdeckt ist und der Täter dies weiß oder wissen musste. Diese Regelung wirft jedoch Fragen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung von Einkünften, insbes. aus gewerblicher und selbständiger Tätigkeit, auf. Hintergrund ist der strafprozessuale Tatbegriff sowie die sich im Fluss befindende Rechtsprechung des BGH in Strafsachen.Bahn_Praxis-B
BahnPraxisB-2024_04
Liebe Leserinnen und Leser, Unser Titelbild
stellt sich Ihnen auch manchmal die Frage: Wie kann die
BahnPraxis B mir helfen? Vielleicht sitzen Sie auf dem
Stellwerk, in einem Instandhaltungsstützpunkt oder warten als
Beschäftigter eines Verkehrsunternehmens im Melderaum. Und
dann lesen Sie Beiträge über Treppen und Vegetation. Was hat
das mit Sicherheit zu tun?
In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass die
Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds eine
Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten ist, wie bei den
Olympischen Spielen, bei denen Einzelsportler in Interviews
schilderten, welche Details „im Team hinter dem Sportler“ über
die erreichte Platzierung maßgeblich entschieden haben. Und
so beeinflussen auch vermeintliche „Randthemen“, ob jeder am
Ende seiner Schicht wieder gesund nach Hause kommt.
Neue Juristische Wochenschrift – NJW
Anonymität im Hinweisgeberschutzgesetz
Ein wirksamer Hinweisgeberschutz kann auf die Ermöglichung auch anonymer Meldungen kaum verzichten. Ob sich ein potenzieller Hinweisgeber zu einer Meldung nach dem etwa seit einem Jahr in Kraft befindlichen Hinweisgeberschutzgesetz entschließt, dürfte vielfach gerade von der Option abhängig gemacht werden, anonym bleiben zu können. Diese klare Einsicht lässt sich dem EU-Recht und dem deutschen Recht allerdings nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit entnehmen. Um auch einem denkbaren Denunziantentum vorzubeugen, hat sich der deutsche Gesetzgeber für den Erlass von Soll-Vorschriften entschieden, die im Hinblick auf die Effektivität des Hinweisgeberschutzsystems unterschiedlich bewertet werden können.
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht
Betriebliche Erbschaftsteuer: Steuerverwaltung gibt Erlasse zum 90 %-Einstiegstest heraus
Christian Saecker
Nachdem der BFH mit Urteil v. 13.9.2023 – II R 49/21 (BStBl 2024 II S. 566) der gesetzlichen Regelung des 90 %-Einstiegstests für betriebliche Übertragungsfälle durch sachgerechte Auslegung die Schärfe nahm, hat sich nunmehr auch die Steuerverwaltung mit gleich lautenden Ländererlassen v. 19.6.2024 (BStBl 2024 I S. 1081) ähnlich positioniert. Damit ist eine der ganz großen Schräglagen des Erbschaftsteuerrechts größtenteils beseitigt.
Der Betrieb
Pillar Two und das MinStGAnpG-E
Die Umsetzung der OECD Model Rules zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) in Höhe von 15% für multinationale Unternehmensgruppen mit Umsatzerlösen von 750 Mio. € oder mehr erfolgte in Deutschland durch das Mindeststeuergesetz vom 21.12.2023 basierend auf der bereits am 14.12.2022 veröffentlichten Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates). Das Mindeststeuergesetz ist grundsätzlich für Geschäftsjahre anwendbar, die nach dem 30.12.2023 beginnen.Betriebs-Berater BB
Künstliche Intelligenz in der Wirtschaftsprüfung – Vision vs. Realität
Die statthafte und auch sonst zulässige Berufung weist in der Sache keine Erfolgsaussicht auf. Weder ist das Beweisaufnahmeergebnis erster Instanz abweichend vom Landgericht dahingehend zu würdigen, dass die Parteien doch den von der Klägerin behaupteten (fern-) mündlichen Vertrag geschlossen hätten, bzw. bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Beweiswürdigung des Landgerichts, noch würde ein entsprechender Vertrag mit dem behaupteten Inhalt nach den Grundsätzen über das kaufmännische Bestätigungsschreiben als geschlossen gelten.
Neue Juristische Wochenschrift – NJW
Bewältigung zukünftiger Krisen
Prof. Dr. Christian WaldhoffDie öffentlich-rechtliche Abteilung des 74. DJT beschäftigt sich mit der „Bewältigung zukünftiger Krisen“ und fragt in zwei Gutachten nach den kompetenz- und organisationsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der finanziellen Bewältigung von Krisen. Hintergrund dieser ausgesprochen aktuellen Themenwahl dürfte die Diskrepanz sein, die durch eine Kumulation von vielfältigen Krisen in den letzten gut 20 Jahren einerseits, der Unübersichtlichkeit der rechtlichen Instrumente zur Krisenbewältigung andererseits entstanden ist. Der Autor geht unter Berücksichtigung dieser Gutachten der Frage nach, ob und inwieweit aus den bisherigen Krisen Lehren für die Zukunft gezogen werden können. I. Einleitung 1Die Krise wie ihre Bewältigung haben stets auch ein „gesellschaftlich-psychisches“ Moment: Krise weniger als Tatsachenbeschreibung denn als Wahrnehmungsproblem, als Narrativ einer Abweichung von einem Normalzustand. Nicht ausreichendes oder als mangelhaft wahrgenommenes Krisenmanagement ist ein entscheidender Faktor bei Delegitimierungsprozessen in Bezug auf den Staat. Im Hinblick auf die Corona-Pandemie kommt ein Ökonom zu dem bündigen Urteil: „Der Staat war operativ nicht gut aufgestellt.“
Internationales Steuerrecht
Personengesellschaftsstrukturen unter Pillar Two – ausgewählte Fragestellungen zur globalen Mindeststeuer bei transparenten Einheiten
Dr. Daniel Zöller, Dr. Christian Steffens und Thomas Becker Zahlreiche deutsche Familienunternehmen überschreiten den für die globale Mindeststeuer maßgeblichen Gruppenumsatz von 750 Mio. EUR. Oftmals ist eine transparent besteuerte Personengesellschaft oberste Muttergesellschaft der Gruppe, während nachgelagerte Kapitalgesellschaften teilweise über ertragsteuerliche Organschaften eingebunden sind. Vorliegender Beitrag beleuchtet ausgewählte Besonderheiten, die sich unter dem kürzlich in Kraft getretenen Mindeststeuergesetz in typischen Konstellationen von Familienunternehmen ergeben können, und stellt Auslegungsmöglichkeiten in Zweifelsfragen vor.Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
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