k53-98
Deutsches Steuerrecht – DStR


Neues zur Gebührenfrage bei verbindlichen Auskünften
Wann liegt bei mehrstufigen Strukturmaßnahmen „ein Sachverhalt“ vor und wann wird eine verbindliche Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern „einheitlich erteilt“?

Dr. Henrik Sundheimer und Dr. Lisa Riedel

Im Windschatten geplanter Steuererleichterungen im Ertragsteuerrecht und Entlastungen von Bürokratie enthält der kürzlich veröffentlichte Regierungsentwurf eines Wachstumschancengesetzes, unauffällig an das Ende gesteckt und in den Begründungsteil verpackt, eine Neuregelung zu §§ GRESTG § 5–GRESTG § 7 GrEStG, die sich als „Bombe“ für die Gestaltungspraxis, v.a. von immobilienhaltenden Familien-Personengesellschaften erweisen könnte. Für die Vertragsgestaltung ergibt sich angesichts der ab 1.1.2024 drohenden Unsicherheit akuter Beratungs- und Handlungsbedarf. Der nachfolgende Beitrag ordnet die geplante Neuregelung ein, unterzieht sie einer kritischen Prüfung und zeigt den Gestaltungsbedarf auf…

 
 
IMAGE1_Z-0005-9935-Eb
Der Betrieb

S. 2839-2847 Steuerrecht: Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, Stefan Behrens Christian Sparr
Zum nächsten Eintrag im Inhaltsverzeichnis

Stefan Behrens, Christian Sparr

Zum Jahresende 2023 kann bei der Bewertung von Versorgungsverpflichtungen nach internationalen Bewertungsregeln (IFRS/IAS 19 sowie ASC 715) mit einem Zins von ca. 4,5% gerechnet werden. Dies wird den Verpflichtungswert tendenziell leicht absenken. Da für das Jahr 2023 von einer geringeren Inflationsrate ausgegangen werden darf und auch die Inflationserwartung für 2024 wohl moderater ausfällt, kann auch dies den Verpflichtungswert etwas reduzieren. Aber er erhöht sich eventuell durch einen Anpassungsstau bis zum Bilanzstichtag, wenn er bislang noch nicht berücksichtigt wurde…
 

Unbenannt
Ministerialblatt NRW

Ausgabe 48/2023 vom 07.12.2023

Veröffentlichungen, die in die Sammlung des bereinigten Ministerialblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (SMBl.NRW.) aufgenommen werden…
Unbenannt
c’t Magazin

Inhalt c’t 28/2023

Anhand der Ergebnisse unserer Leserumfrage haben wir zwei Bauvorschläge für Sie erstellt: einen leistungsstarken Gaming-PC, der auch für andere Aufgaben wie Foto- und Videobearbeitung taugt, sowie einen sparsamen Office-Mini mit Achtkerner…
datenbank.nwb
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht

Die Weihnachtsfeier als Steuerfalle

Matthias Ulbrich

 

Nach der Corona-Pause sind Betriebsveranstaltungen wieder im Kommen – damit auch das Streitpotenzial mit dem Finanzamt. Während die lohnsteuerliche Regelung mittlerweile kodifiziert ist, gelten bei der Umsatzsteuer abweichende Grundsätze…

 
IMAGE1_Z-0005-9935-Eb
Der Betrieb

S. 2833-2838 Betriebswirtschaft: Auswirkungen von ESG-Maßnahmen auf Verfahren der Unternehmensbewertung, Patrick Stein

Prof. Dr. Patrick Stein Seit geraumer Zeit verleihen Zeitarbeitsfirmen projektbezogen Juristen, deren Qualifikation nicht den typischen Einstellungskriterien großer Sozietäten entspricht, aber für das betreffende Projekt ausreicht (zB nur ein Staatsexamen, nur Staatsexamina ohne Prädikat etc.). Die vielfältigen Rechtsfragen rund um diese sogenannten Projektjuristen sind noch weitgehend ungeklärt. …
21138
Internationales Steuerrecht

Veräußerung vs. Überlassung von IP-Rechten

Prof. Dr. Patrick Stein

Der BGH hat mit hier vorab gedrucktem Urteil vom 15.9.2023 – V ZR 77/22 die Fragen entschieden, ob der Verkäufer einer Immobilie verpflichtet ist, den Käufer ungefragt über bestimmte Umstände aufzuklären, und ob er seine Aufklärungspflicht dadurch erfüllt, dass er dem Käufer die aufklärungspflichtigen Umstände in einem Datenraum zugänglich macht…
 
VRuW_BB
Betriebs-Berater

S. 2753-2753 EuGH: Begriff “Kreditinstitut” i. S. d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 575/2013

Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in der durch die Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen nur dann unter den Begriff “Kreditinstitut” im Sinne dieses Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 fällt, wenn seine Tätigkeit kumulativ darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren, wobei diese Einlagen oder anderen Gelder des Publikums zur Kreditgewährung bestimmt sind, ohne dass es ausgeschlossen ist, Kredite auch mit Mitteln aus anderen Quellen zu gewähren.
SUG-8-2023-Title
Stadt+Grün

Ausgabe 12/2023

Barbara Sillich und Jürgen Nagler

Am 22.9.2022 hat der EuGH das Verrechnungsverbot für finale Verluste aus einer EU-Freistellungsbetriebsstätte beim deutschen Stammhaus als mit der Niederlassungsfreiheit des Art. AEUV Artikel 49 AEUV vereinbar erklärt. Wegen des Symmetrieprinzips (Freistellung der Betriebsstättenerträge unabhängig von ihrem Vorzeichen) befinden sich DBA-(Freistellungs-)Betriebsstätten mit inländischen Betriebsstätten nicht in einer vergleichbaren Lage (EuGH v. 22.9.2022 – EUGH Aktenzeichen C53820 C-538/20, FA B/W AG, IStR 2022, ISTR Jahr 2022 Seite 767 mAnm Schnitger, Mitschke, Rn. 22, 29)…

 
Unbenannt
Gesetz- und Verordnungsblatt NRW

Ausgabe 2023 Nr. 037 vom 18.12.2023: Seite 1283 bis 1372

Zweite Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung Nordrhein-Westfalen